Nach Feststellung eines behandlungsbedürftigen Defizites durch einen Arzt (Kinder-, HNO-, Haus-, Zahnarzt; Neurologe, Kieferorthopäde) wird eine Verordnung für die logopädische Therapie ausgestellt. Hiermit kann die Therapie in unserer Praxis nach vorheriger Terminabsprache aufgenommen werden. Die Therapiekosten werden dann durch die Krankenkasse übernommen. Gegebenenfalls ist jedoch ein geringer Eigenanteil zu leisten, ähnlich wie bei einem Kassenrezept für die Apotheke.